Donnerstag, 18. Februar 2010

Umwandlungssatz ok, wie er ist

Am 7. März stimmt die Schweiz über einen gewichtigen Teil der Altersvorsorge ab – Angstmache ist fehl am Platz, dafür um so mehr ein Nein zu tieferen Renten und damit ein Nein zur Abstimmungsvorlage.

Seit Mitte der 80er Jahre kennt die CH-Altersvorsorge das so genannte Dreisäulenprinzip. Damals wurde die berufliche Vorsorge als deren zweite Säule obligatorisch, die erste ist die AHV, die dritte die persönliche Vorsorge. Mit der Einführung der 2. Säule war das Versprechen verbunden, den Pensionierten zusammen mit der AHV im Rentenalter die Fortführung ihres gewohnten Lebensstandards zu sichern. Die 2. Säule war auch stark von den Interessen der Privatversicherer beflügelt, die damit und seither ein gehöriges Geschäft realisieren – ein Geschäft, das ihnen notabene durch eine weiter reichende AHV verwehrt geblieben wäre.

Genau um diese Geschäftsinteressen geht es nun auch wieder bei der Abstimmung um den Umwandlungssatz. Dessen Senkung liesse den Privatversicherern – die für viele Klein- und Mittelunternehmen die berufliche Vorsorge erledigen – einen grösseren Spielraum bei der Verwendung ihrer Mittel. Und eröffnete für die Zukunft weiterhin glänzende Gewinnaussichten.

Berechnungsbeispiel zur Erläuterung des Umwandlungssatzes:
Bei Alterskapital von 200'000 Franken und Umwandlungssatz von 7,2 Prozent, stand bislang der Rentnerin oder dem Rentner ein jährlicher Bezug von 14'400 oder eine Monatsrente von 1200 Franken zu. Derzeit wird diese Rente bereits gesenkt (neu bereits beschlossener Satz 6,8 %). Und bei einem Ja in der Abstimmung vom 7. März sinkt der Umwandlungssatz auf 6,4 %. Die Folge: Die neue Monatsrente beträgt nur noch 1066 Franken oder elf Prozent weniger als früher (eine Senkung auf 1133 Franken kommt sowieso).


Was aber steht es um die Argumente der Befürworter der Senkung des Umwandlungssatzes? Sie führen einerseits die gestiegene Lebenserwartung ins Feld – diese wird aber bereits mit einer Senkung des Satzes in diesen Jahren abgegolten (2004 beschlossen von 7,2 auf 6,8 Prozent). Andererseits werden gesunkene Ertragserwartungen an den Kapitalmärkten angeführt – weshalb keine genügende Verzinsung und damit verbundene Erhöhung des Kapitalstocks möglich sei. Genau dieser Kapitalstock entscheidet bei der Rentenberechnung über deren endgültige Höhe. Die Ertragssituation ist zugegebenermassen schlecht vorauszusehen – dass sie aber wesentlich abweicht von den fünf bis sechs Prozent der letzten Jahrzehnte ist nicht anzunehmen. Man beachte übrigens nur die Werbung der Finanzdienstleister. Wenn sie SparerInnen für neue Finanzprodukte gewinnen wollen, sind die Versprechen meist wesentlich höher angesetzt.

Fazit: Uns allen wurde die Berufliche Vorsorge mit Leistungsversprechen schmackhaft gemacht, die auch heute noch zu erfüllen sind. Die Situation an den Kapitalmärkten zeigt derzeit jene Erholung, die die finanzielle Situation der meisten Pensionskassen bereits wieder entspannt hat – und die Lebenserwartung ist nicht in dem Ausmass gestiegen, das eine weitere Senkung der Leistungen erforderlich macht. Deshalb «Nein» zur Senkung des Umwandlungssatzes in der Abstimmung vom ersten Märzwochenende!

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