Die minimale Alters- und Invalidenrente für Personen ohne Beitragslücken
beträgt neu 1’170 Franken pro Monat, die Maximalrente 2’340 Fr.
Die Minimalrente erhöht sich dadurch um 10 Franken, die Maximalrente um
20 Fr. Die maximale Rente für Ehepaare steigt von 3'480 auf 3’510 Fr. im Monat.
Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Der Betrag, der für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angerechnet wird, erhöht sich 2013 für Alleinstehende auf 19'210 und für Ehepaare auf 28'815 Fr. pro Jahr.
Pflegebedürftige Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Hilflosenentschädigung – auch wenn sie in wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen leben. Je nach Grad der Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit beträgt diese Entschädigung monatlich bis zu 936 (bisher 928) Fr.
Frühpensionierte, die das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen AHV-Beiträge zahlen, auch wenn sie bereits eine AHV-Rente beziehen. Die Beiträge richten sich nach dem Vermögen und Renteneinkommen. Der jährliche Minimalbeitrag steigt 2013 auf 480 von bisher 475 Fr., der Maximalbeitrag liegt unverändert bei 23‘750 Fr.
Quelle: Vermögenszentrum / Bund
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Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Der Betrag, der für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angerechnet wird, erhöht sich 2013 für Alleinstehende auf 19'210 und für Ehepaare auf 28'815 Fr. pro Jahr.
Pflegebedürftige Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Hilflosenentschädigung – auch wenn sie in wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen leben. Je nach Grad der Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit beträgt diese Entschädigung monatlich bis zu 936 (bisher 928) Fr.
Frühpensionierte, die das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen AHV-Beiträge zahlen, auch wenn sie bereits eine AHV-Rente beziehen. Die Beiträge richten sich nach dem Vermögen und Renteneinkommen. Der jährliche Minimalbeitrag steigt 2013 auf 480 von bisher 475 Fr., der Maximalbeitrag liegt unverändert bei 23‘750 Fr.
Quelle: Vermögenszentrum / Bund
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