Montag, 16. Mai 2011

Mit Geldanlage Steuern sparen

Pensionskasseneinkäufe und die Vorsorge via 3. Säule bieten sich hierzulande als gute Möglichkeiten an, parallel zur Geldanlage Steuern zu sparen. Die NZZ hat in einem ihrer seltenen Beratungsartikel für Kleinanlager hilfreiche Hinweise zusammen gestellt.

Steuern sind in der Schweiz niedriger als in vielen Nachbarländern (Vorsorgemedia: Hört, hört - welch unerwartete Töne). Trotzdem sollten Sparer die Steuerbelastung bei der Geldanlage nicht unterschätzen. Auch hierzulande schmelzen grosse Teile der Rendite von Geldanlagen am Ende eines Jahres dahin, wenn diese aufgrund einer defensiveren Strategie klein ausfällt. Dies zeigt ein Beispiel von Giulio Vitarelli vom Finanzdienstleister VZ Vermögenszentrum. Ein in Zürich wohnhafter, verheirateter Anleger hat ein Vermögen von 500 000 Fr. zu versteuern. Dieses ist zu 25% in Aktien und zu 75% in festverzinslichen Anlagen wie Franken- und Fremdwährungs-Obligationen investiert. Erzielt der Anleger darauf einen steuerbaren Ertrag von 2,5% bzw. 12 500 Fr., so gehen davon bei einem Grenzsteuersatz von 35% 5000 Fr. an Einkommensteuer und Vermögenssteuer an den Fiskus. Ein Prozentpunkt der knappen Rendite geht also verloren.
Vorsicht bei der Optimierung

Folglich denken viele Anleger über Möglichkeiten zur Steueroptimierung nach. Als Steuersparmöglichkeiten bieten sich für Privatanleger der Einkauf in die Pensionskasse und die Nutzung der Steuervorteile der Säule 3a an. Hier muss das Geld weder als Vermögen versteuert werden, noch ist die Verzinsung steuerpflichtig. Thomas Hauser von der Gesellschaft Pirmin Hotz Vermögensverwaltungen warnt Anleger allerdings davor, Geldanlagen nur aufgrund von Steuervorteilen auszuwählen. Investoren sollten ihre eigentlichen Ziele wie beispielsweise den Vermögensaufbau nicht dem Steuernsparen unterordnen.

Freiwillige Pensionskasseneinkäufe können etwa für Anleger mit einer «Vorsorgelücke» interessant sein.
Eine solche haben oft Zuwanderer oder Personen, die eine Zeitlang mit der Arbeit ausgesetzt haben. Grund für eine solche Lücke kann auch eine Scheidung sein, bei der das Pensionskassenvermögen auf die beiden Parteien aufgeteilt wurde. Das Einkaufspotenzial legt die jeweilige Pensionskasse fest. Die Möglichkeiten für steuerliche Abzüge sind nicht unbegrenzt und hängen auch vom Zeitraum bis zur Pensionierung und vom vorhandenen Kapital in der Kasse ab. Die Steuerersparnis durch die Einkäufe ist oft erheblich. Vor diesem Hintergrund hält auch Carlo Picecchi von der Gesellschaft Vermögenspartner solche Einkäufe für interessant. Besonders gelte dies für Sparer ab einem Alter von 45 Jahren. Dies liege daran, dass der Renditeeffekt eines solchen Einkaufs umso grösser sei, je näher der Einzahlungs- und der Bezugs-Zeitpunkt beieinanderlägen. Jüngeren Personen rät Picecchi indessen von Pensionskasseneinkäufen ab. Das eingezahlte Kapital ist in solchen Fällen sehr lange gebunden. Zudem ist oft noch nicht klar, in welcher Pensionskasse das Geld letztlich lande – gerade aufgrund beruflicher Wechsel.

Hauser ergänzt, bei gebundenem Kapital gingen die Sparer verschiedene Risiken ein. Dazu gehörten ein politisches Risiko und auch die Gefahr, dass sich die Pensionskasse in Zukunft schlecht entwickle. Nachteilig ist auch, dass freiwillige Pensionskasseneinkäufe oft zum überobligatorischen Alterskapital gerechnet werden. Die Verzinsung fällt folglich oft niedriger aus als die gesetzlich garantierten Mindestzinssätze. Die Gefahr einer niedrigen Verzinsung besteht besonders dann, wenn sich eine Pensionskasse in Unterdeckung oder gar einer Schieflage befindet. In solchen Fällen rät Picecchi dringend von Einkäufen ab.

Auch beim Sparen in der Säule 3a
können Anleger Steuern sparen. Im Jahr 2011 dürfen sie bis zu 6682 Fr. steuerbegünstigt einzahlen. Wer keinen Anschluss an eine Einrichtung der zweiten Säule hat, darf sogar 20% des Einkommens bzw. maximal 33 408 Fr. steuerbegünstigt in der Säule 3a anlegen. Anlageexperten empfehlen, das Sparen und das Versichern nicht zu vermischen. Bankprodukte seien meist eine bessere Wahl als Versicherungsprodukte. Anlegern mit kürzerem Sparhorizont – zum Beispiel, wenn diese das Kapital für den Kauf von Wohneigentum vorbeziehen wollen – rät Picecchi zum Abschluss eines fest verzinsten Zinskontos. Bei einer längeren Anlagedauer seien günstige Wertschriftenkonten, die die Gelder anhand von Indizes investieren, zu empfehlen.

Auch in der freien Vorsorge der Säule 3b gibt es verschiedene Versicherungslösungen, bei denen Steuersparmöglichkeiten entstehen. Trotzdem sind diese Varianten zumindest in einem Umfeld mit niedrigeren Zinsen nicht zu empfehlen. Die Gebühren sind oftmals sehr hoch.

Mit gewissen Techniken lassen sich auch bei der «freien» Geldanlage in Bonds und Aktien Steuern sparen. In der Schweiz sind Vermögenserträge grundsätzlich steuerpflichtig. Dazu zählen Zinsen, die Anleger etwa bei Obligationen, Sparkonten oder Festgeld einnehmen, sowie auch Dividenden auf Aktieninvestitionen. Eine Verrechnungssteuer in Höhe von 35% der Erträge wird von inländischen Anlegern hier direkt abgezogen und fliesst in die Kassen des Bundes. Dieses Geld ist aber nicht verloren, der Anleger darf es mit seiner Steuererklärung zurückfordern.

Kapitalgewinne, die entstehen, wenn der Kurs einer Aktie oder eines Bonds steigt, sind dagegen steuerfrei. So werden Aktien allgemein weniger stark besteuert als Anleihen, da hier – wenn der Anleger gut investiert – mehr Kapitalgewinne anfallen. Jedoch ist die Anlageklasse auch viel riskanter. Die Kursgewinne von Aktien sind aber nur für Privatanleger steuerfrei, nicht für professionelle Wertschriftenhändler. Vor diesem Hintergrund rät Hauser zum langfristigen Sparen mit Aktien im freien Vermögen. Der festverzinsliche Teil kann in der zweiten und dritten Säule abgedeckt werden. Für Anlagefonds und Warrants gilt ebenfalls: Erträge sind steuerpflichtig, Kursgewinne steuerfrei.

In steuerlicher Hinsicht sind neben Aktien auch Bonds mit tiefen Coupons interessant, die klar unter 100% notieren. Da Bonds zu 100% zurückgezahlt werden, fallen hier bis zur Rückzahlung noch Kursgewinne an, die nicht versteuert werden müssen. Picecchi hält die gezielte Anlage in solchen Papieren aber für gewagt. Bei vielen Bonds mit solch niedrigen Kursen habe oftmals die Bonität des jeweiligen Schuldners gelitten. Bei Obligationen gibt es zudem eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen. Bei Bonds gibt es bestimmte Termine, zu denen die Zinsen ausbezahlt werden. Anleger, die die Anleihen kurz vorher verkaufen, kassieren die bis dahin angefallenen Zinsen und müssen diese nicht versteuern, da sie zum Zinstermin nicht mehr Inhaber des jeweiligen Bonds sind. Jedoch dürfte das Steueramt hier nicht auf Dauer tatenlos zuschauen.

Quelle: NZZ

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