Jahrelang galt die Bank Sarasin als Nachhaltigkeits-Institut par excellence. Damit scheint es nun wohl zu Ende. Die Übernahme durch eine brasilianische Bank führt zu einem Auszug vieler leitender Angestellter - die auch den Nachhaltigkeits-Kurs mitprägten, alles gemäss dem Finanzportal ecoreporter.de.
Es wird leer bei der Bank Sarasin in Basel: Mitarbeiter verlassen die
Bank, die wie kaum eine andere Schweizer Bank propagiert hat, auf
Nachhaltigkeit zu setzen. Wie am Freitag berichtet, hat der Kopf der
Sarasin-Nachhaltigkeitsstrategie, Andreas Knörzer, die Bank verlassen. Nun wurde bekannt, dass auch der bisherige
Chef der Bank Sarasin, Joachim Strähle, seinen Rücktritt angekündigt
hat. Edmond Michaan, der derzeitige Chef der Bank J. Safra (Schweiz),
soll die mit der Bank Safrra fusionierte Bank leiten. Noch im Januar
hieß es, Strähle werde neuer Leiter von J. Safra Sarasin. Eric Sarasin
soll stellvertretender Leiter werden. Mitglieder der Geschäftsleitung
werden Meldungen zufolge Bas Rijke, derzeit Leiter der Genfer
Niederlassung der Bank Sarasin, und Christian Gmünder.
Weggegangen von Sarasin ist auch
schon Aris Prepoudis, Mitglied des Vorstandes. Im November
2011 wurde bekannt, dass Sarasin von der brasilianischen Safra-Familie
übernommen wird. Ab Mitte dieses Jahres wollen Sarasin und die Bank J.
Safra unter dem Namen J. Safra Sarasin auftreten. Die Bank Sarasin wurde
1841 gegründet und ging im Jahr 1987 an die Börse. Die Aktien von
Sarasin sind inzwischen nicht mehr an der Börse notiert.
Quelle: ecoreporter.de
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... widmet sich finanziellen Vorsorgefragen und der nachhaltigen Geldanlage; ... gehört zum Unternehmen «Media for Sustainability» des Ökonomen und Journalisten Guntram Rehsche (siehe auch http://guntram-rehsche.blogspot.com); ... Beiträge sind zeitlich geordnet, Stichwort- und Labelsuche in rechter Spalte; ... Unterstützung mit Zahlung von 20 CHF auf IBAN CH46 0070 0111 3009 63007 (Guntram Rehsche / ZKB) - Danke!.
Dienstag, 28. Mai 2013
Freitag, 17. Mai 2013
AHV-Beiträge bei früher Pensionierung
Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem ordentlichen
Rentenalter – auch für Frühpensionierte. Ein kleines Teilzeit-Pensum
kann ausreichen, die Beiträge um mehrere Tausend Franken zu senken.
Frühpensionierte müssen keine AHV-Beiträge zahlen, wenn ihr Ehepartner als erwerbstätig im Sinne der AHV gilt und zusammen mit seinem Arbeitgeber mindestens 960 Franken pro Jahr in die AHV einzahlt. Diese Regel können sich Ehepaare zu Nutze machen: Wenn einer der beiden Partner ein Teilzeitpensum beibehält, kann er unter Umständen seine eigenen AHV-Beiträge senken und seinen Partner von der Beitragspflicht entbinden.
Ein Beispiel verdeutlicht das Sparpotenzial. Ein frühpensioniertes Ehepaar muss aufgrund des Renteneinkommens und Vermögens AHV-Beiträge von 3’914 Franken leisten. Angenommen, die Ehefrau arbeitet noch 20 Prozent und erhält dafür ein Jahresgehalt von 15’000 Franken. Von diesem Erwerbseinkommen fliessen 1’545 Franken an die AHV. Die Hälfte davon wird der Frau vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte zahlt ihr Arbeitgeber.
Teilzeitangestellte mit einem Pensum von weniger als 50 Prozent anerkennt die AHV nur dann als Erwerbstätige, wenn die Beiträge, die sie und ihr Arbeitgeber leisten, höher sind als die Hälfte der Beiträge, die sie als Nichterwerbstätige schulden würden. Ein Frühpensionierter mit einem kleinen Teilzeitpensum, der diese Bedingung erfüllt, zahlt deshalb AHV-Beiträge nur auf seinem Teilzeiteinkommen, aber nicht auf den Renten und dem Vermögen. Als Nichterwerbstätige müsste die Ehefrau in unserem Beispiel 1’957 Franken in die AHV einzahlen. Dieser Betrag entspricht der Hälfte der Beiträge des Ehepaares. Weil die Beiträge auf dem Erwerbseinkommen der Ehefrau 979 Franken übersteigen (50 Prozent von 1’957 Franken), ist ihre AHV-Beitragspflicht erfüllt. Und auch ihr Ehemann muss nichts mehr bezahlen, weil die Frau im Sinne der AHV als erwerbstätig gilt und ihre Beiträge 960 Franken übersteigen. Das Ehepaar zahlt also nur die AHV-Beiträge von 773 Franken, die der Ehefrau vom Jahresgehalt abgezogen werden. Durch das Teilzeitpensum der Ehefrau spart das Paar 3’141 Franken AHV-Beiträge im Jahr.
Ergänzung seitens Vorsorgemedia: Für Alleinstehende gibt es nur den Weg über eine berufliche Selbständigkeit, den AHV-Beiträgen über das Vermögen zu entgehen - diese Selbständigkeit zu erreichen, ist allerdings eine andere Geschichte.
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Quelle: Vermögenszentrum VZ
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Frühpensionierte müssen keine AHV-Beiträge zahlen, wenn ihr Ehepartner als erwerbstätig im Sinne der AHV gilt und zusammen mit seinem Arbeitgeber mindestens 960 Franken pro Jahr in die AHV einzahlt. Diese Regel können sich Ehepaare zu Nutze machen: Wenn einer der beiden Partner ein Teilzeitpensum beibehält, kann er unter Umständen seine eigenen AHV-Beiträge senken und seinen Partner von der Beitragspflicht entbinden.
Ein Beispiel verdeutlicht das Sparpotenzial. Ein frühpensioniertes Ehepaar muss aufgrund des Renteneinkommens und Vermögens AHV-Beiträge von 3’914 Franken leisten. Angenommen, die Ehefrau arbeitet noch 20 Prozent und erhält dafür ein Jahresgehalt von 15’000 Franken. Von diesem Erwerbseinkommen fliessen 1’545 Franken an die AHV. Die Hälfte davon wird der Frau vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte zahlt ihr Arbeitgeber.
Teilzeitangestellte mit einem Pensum von weniger als 50 Prozent anerkennt die AHV nur dann als Erwerbstätige, wenn die Beiträge, die sie und ihr Arbeitgeber leisten, höher sind als die Hälfte der Beiträge, die sie als Nichterwerbstätige schulden würden. Ein Frühpensionierter mit einem kleinen Teilzeitpensum, der diese Bedingung erfüllt, zahlt deshalb AHV-Beiträge nur auf seinem Teilzeiteinkommen, aber nicht auf den Renten und dem Vermögen. Als Nichterwerbstätige müsste die Ehefrau in unserem Beispiel 1’957 Franken in die AHV einzahlen. Dieser Betrag entspricht der Hälfte der Beiträge des Ehepaares. Weil die Beiträge auf dem Erwerbseinkommen der Ehefrau 979 Franken übersteigen (50 Prozent von 1’957 Franken), ist ihre AHV-Beitragspflicht erfüllt. Und auch ihr Ehemann muss nichts mehr bezahlen, weil die Frau im Sinne der AHV als erwerbstätig gilt und ihre Beiträge 960 Franken übersteigen. Das Ehepaar zahlt also nur die AHV-Beiträge von 773 Franken, die der Ehefrau vom Jahresgehalt abgezogen werden. Durch das Teilzeitpensum der Ehefrau spart das Paar 3’141 Franken AHV-Beiträge im Jahr.
Ergänzung seitens Vorsorgemedia: Für Alleinstehende gibt es nur den Weg über eine berufliche Selbständigkeit, den AHV-Beiträgen über das Vermögen zu entgehen - diese Selbständigkeit zu erreichen, ist allerdings eine andere Geschichte.
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