Freitag, 18. Juli 2014

Vorsicht bei Anlage der Freizügigkeit

Das Vermögenszentrum VZ macht auf seinem Finanzportal darauf aufmerksam, wie vorsichtig mit Freizügigkeitsgeldern der Pensionskasse (2. Säule) umzugehen ist. So hält das VZ unter anderem fest:

Solange Ihr Guthaben bei einer Pensionskasse liegt, ist es durch einen Sicherheitsfonds geschützt für den Fall, dass Ihre Pensionskasse Konkurs geht. Freizügigkeitsstiftungen sind diesem Sicherheitsfonds nicht unterstellt. Es kommt daher immer wieder vor, dass Versicherte wegen unseriöser Geschäftsführung oder betrügerischer Machenschaften einen Teil ihres Freizügigkeitsgeldes verlieren.

Die meisten Freizügigkeitsstiftungen gehören einer Bank. Guthaben auf Freizügigkeitskonten werden bei einem Konkurs der Bank bis zu einem Betrag von 100’000 Franken privilegiert behandelt. Das heisst, dass diese Einlagen in die zweite Konkursklasse eingehen. Bei der Verteilung der Liquidität des konkursiten Institutes ist das ein grosser Vorteil, da die erste und zweite Konkursklasse normalerweise nur einen kleinen Teil der Forderungen gegen die Konkursmasse auf sich vereinen. Wenn Sie bei der gleichen Bank noch ein 3a-Konto haben, gilt der privilegierte Betrag von 100’000 Franken für das Freizügigkeits- und das 3a-Konto zusammen.

Wer auf grösstmögliche Sicherheit im Konkursfall der Bank bedacht ist, sollte Vorsorgeguthaben von insgesamt über 100’000 Franken auf mehrere Banken verteilen oder mindestens einen Teil des Guthabens in Wertschriften investieren. 3a- und Freizügigkeitsguthaben, die in Wertschriften angelegt sind, fallen nämlich nicht in die Konkursmasse, wenn die Bank Konkurs geht. Sie gelten als Sondervermögen, das seinen rechtmässigen Besitzern zurückbezahlt wird, bevor die Forderungen anderer Gläubiger bedient werden.

Mit Wertschriften sind höhere Renditen möglich als mit einem Zinskonto. 2012 und 2013 zum Beispiel legten Wertschriftenlösungen mit 40 bis 50 Prozent Aktienanteil bis zu 10 Prozent an Wert zu. Zinskonten dagegen warfen kaum mehr als 1 Prozent Zins ab. Wie für alle Wertschriftenanlagen empfiehlt sich ein Anlagehorizont von mehreren Jahren, weil die Renditen stark schwanken können.

Quelle: Vermögenszentrum

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