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Freitag, 18. Juli 2014

Vorsicht bei Anlage der Freizügigkeit

Das Vermögenszentrum VZ macht auf seinem Finanzportal darauf aufmerksam, wie vorsichtig mit Freizügigkeitsgeldern der Pensionskasse (2. Säule) umzugehen ist. So hält das VZ unter anderem fest:

Solange Ihr Guthaben bei einer Pensionskasse liegt, ist es durch einen Sicherheitsfonds geschützt für den Fall, dass Ihre Pensionskasse Konkurs geht. Freizügigkeitsstiftungen sind diesem Sicherheitsfonds nicht unterstellt. Es kommt daher immer wieder vor, dass Versicherte wegen unseriöser Geschäftsführung oder betrügerischer Machenschaften einen Teil ihres Freizügigkeitsgeldes verlieren.

Die meisten Freizügigkeitsstiftungen gehören einer Bank. Guthaben auf Freizügigkeitskonten werden bei einem Konkurs der Bank bis zu einem Betrag von 100’000 Franken privilegiert behandelt. Das heisst, dass diese Einlagen in die zweite Konkursklasse eingehen. Bei der Verteilung der Liquidität des konkursiten Institutes ist das ein grosser Vorteil, da die erste und zweite Konkursklasse normalerweise nur einen kleinen Teil der Forderungen gegen die Konkursmasse auf sich vereinen. Wenn Sie bei der gleichen Bank noch ein 3a-Konto haben, gilt der privilegierte Betrag von 100’000 Franken für das Freizügigkeits- und das 3a-Konto zusammen.

Wer auf grösstmögliche Sicherheit im Konkursfall der Bank bedacht ist, sollte Vorsorgeguthaben von insgesamt über 100’000 Franken auf mehrere Banken verteilen oder mindestens einen Teil des Guthabens in Wertschriften investieren. 3a- und Freizügigkeitsguthaben, die in Wertschriften angelegt sind, fallen nämlich nicht in die Konkursmasse, wenn die Bank Konkurs geht. Sie gelten als Sondervermögen, das seinen rechtmässigen Besitzern zurückbezahlt wird, bevor die Forderungen anderer Gläubiger bedient werden.

Mit Wertschriften sind höhere Renditen möglich als mit einem Zinskonto. 2012 und 2013 zum Beispiel legten Wertschriftenlösungen mit 40 bis 50 Prozent Aktienanteil bis zu 10 Prozent an Wert zu. Zinskonten dagegen warfen kaum mehr als 1 Prozent Zins ab. Wie für alle Wertschriftenanlagen empfiehlt sich ein Anlagehorizont von mehreren Jahren, weil die Renditen stark schwanken können.

Quelle: Vermögenszentrum

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Freitag, 9. August 2013

Reicht Vermögen bei Pensionierung?

Bis zur Pensionierung sollten Sie genug Vermögen angespart haben. Prüfen Sie am besten schon mit 50, ob Ihr gewünschter Lebensstil finanzierbar ist, und wie Sie eine Einkommenslücke am besten schliessen. Das Vermögenszentrum (VZ) in Zürich hält dazu in allgemeiner Form fest: 

Die Leistungen der AHV und der Pensionskasse sollen den gewohnten Lebensstandard im Alter gewährleisten. Das ist aber je länger, je weniger realistisch. Die Pensionskassenrenten sind in den letzten Jahren drastisch gesunken und vielfach nicht an die Teuerung angepasst worden. Und der Druck auf die PK-Renten hält an - wer in den nächsten Jahren pensioniert wird, muss mit nochmals tieferen Leistungen rechnen.

Verschaffen Sie sich am besten schon mit 50 einen realistischen Überblick darüber, wie Sie nach der Pensionierung finanziell dastehen. Vergleichen Sie die voraussichtlichen Einnahmen im Ruhestand mit Ihren heutigen Ausgaben, denn erfahrungsgemässs sinken die Ausgaben nach der Pensionierung nicht wesentlich.
Falls sich eine Einkommenslücke ergibt, beginnen Sie möglichst sofort damit, das erforderliche Vermögen anzusparen. Je früher Sie damit anfangen, desto eher schaffen Sie es, die benötigte Summe bis zu Ihrer Pensionierung auf die Seite zu legen. Wer erst kurz vor der Pensionierung feststellt, dass der gewünschte Lebensstil nicht finanzierbar ist, hat kaum mehr Zeit, um sein Vermögen aufzustocken und damit die Einkommenslücke zu schliessen.


Ergibt der Vergleich der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zum Beispiel eine Einkommenslücke von 2’000 Franken pro Monat, benötigen Sie bei einer Rendite von zwei Prozent bei der Pensionierung knapp 400’000 Franken Vermögen, um diese Lücke während 20 Jahren zu schliessen (siehe Tabelle). Je mehr Rendite Sie auf dem Kapital erzielen, das Sie nach der Pensionierung Schritt für Schritt aufbrauchen, desto weniger Vermögen benötigen Sie.

Quelle: Vermögenszentrum

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Dienstag, 10. April 2012

Rentenalter 65 bleibt möglich

Die Frage nach dem verkraftbaren Rentenalter wird die Schweiz in den nächsten Jahren beschäftigen. Der abtretende Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung, Yves Rossier, ist der Ansicht, dass das Alter 65 weiterhin möglich ist.

Je nach Art der Massnahmen könnte das Rentenalter in der Schweiz bei 65 Jahren bleiben. Dieser Auffassung ist der abtretende Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) Yves Rossier. «Unser Sozialsystem ist kerngesund.» In einem am Dienstag veröffentlichten Interview im «Tages- Anzeiger» und im «Bund» räumt Rossier ein, dass es für die Beibehaltung des Rentenalters 65 zusätzliche Einnahmen bräuchte. Dafür gebe es nur drei zuverlässige Quellen: Lohnbeiträge, Konsumsteuern und die Bundeskasse. «Alle anderen Quellen sind eher Kuriositäten, so etwa die Casino-Steuer.»

AHV-Schreckensszenarien haben ihren Ursprung laut Rossier im Umstand, das «wir nicht wissen, wie es in 20 Jahren sein wird». Aber: «Es gibt keinen Grund, Angst zu haben.» Die Zukunft sei zwar immer noch unsicher, «doch unser Sozialsystem ist kerngesund». Es gebe kein anderes OECD-Land, in dem die Sozialversicherungen so gut dastünden. Wohl zeichneten sich für das nächste Jahrzehnt auch in der Schweiz Probleme ab, sagte Rossier. «Aber die Griechen, Engländer, Iren oder Spanier haben bereits heute ein Problem und kürzen die Leistungen zum Teil massiv.» In der Schweiz würden die Massnahmen jedoch weder auf der Leistungs- noch auf der Einnahmenseite so drastisch sein.

Zur zweiten Säule sagte Rossier, früher habe es zwar eine Periode gegeben, in welcher der Umwandlungssatz bei 7,2 Prozent lag und es 4 Prozent Zins gab. «Aber wir hatten 5 bis 7 Prozent Inflation.» Heute gebe es zwar nur noch 1,7 Prozent Zins, aber die Inflation liege unter 1 Prozent. «Also sind die Erträge heute höher als in den goldenen Zeiten.» Auf die Frage, ob die künftigen Rentner nur mit einem Teilzeitjob über die Runden kommen würden, sagte Rossier, das hänge von den Erwartungen an den Lebensstandard ab. Er finde es richtig, wenn man auch mit 65 noch etwas arbeite, wenn man dazu in der Lage sei.

Schon heute arbeite rund ein Drittel der 65- bis 70-Jährigen. «Niemand tut das, weil er sonst verhungern würde, sondern um sich einen bestimmten Lebensstandard zu leisten.» Gleichzeitig sei das ein Segen für den Sozialstaat, weil diese Leute auch weiterhin Sozialbeiträge zahlten. Zum flexiblen Rentenalter sagte Rossier, dass das BSV verschiedene Modelle ausgearbeitet habe. Am schwierigsten sei die Differenzierung nach Berufsgruppen, weil die Abgrenzung heikel sei. «Bisher fehlt jedoch der Konsens, dass man bei der AHV überhaupt etwas machen muss.» Rossier ist seit 2004 BSV-Direktor. Am 1. Mai wird er Staatssekretär im Departement für auswärtige Angelegenheiten. Wer sein Nachfolger wird, ist noch nicht bekannt.

Quelle: SDA

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Freitag, 21. Oktober 2011

Grossinvestoren halten an PV fest

Investitionen in Erneuerbare Energien sind für institutionelle Investoren in den kommenden zwölf bis 24 Monaten genauso attraktiv wie Investments in Immobilien. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von Frontiers Management Consulting, die im Auftrag des Düsseldorfer Emissionshauses Voigt & Collegen durchgeführt wurde. An der Spitze steht die Photovoltaik (PV).

Befragt wurden insgesamt 343 institutionelle Investoren in Deutschland, darunter unter anderem Banken, Versorgungswerke, Pensionskassen und Corporates sowie Versicherungen, Kirchen und Stiftungen. Auf die Frage nach der Attraktivität in den kommenden ein bis zwei Jahren lagen die Assets Immobilien und Erneuerbare Energien mit jeweils über 35 Prozent auf den ersten Plätzen. Unter den regenerativen Energiequellen ist aus Investorensicht die Photovoltaik derzeit am attraktivsten. Rund 40 Prozent der Großanleger bewerten sie auf einer Skala von eins bis sechs mit eins oder zwei. Bei der Windenergie teilen rund 33 Prozent diese Sichtweise. Knapp dahinter liegen die Wasserkraft mit 28,6 Prozent und die Solarthermie mit 27,4 Prozent.

„Die Gruppe der Erneuerbaren Energien ist sehr heterogen. Während es sich bei der Wasserkraft um eine etablierte Methode der Energiegewinnung handelt, sind Windkraft, Photovoltaik oder Biomasse noch relativ junge Technologien“, sagt dazu Hermann Klughardt, Geschäftsführer von Voigt & Collegen. Dennoch gebe es eine Reihe von Gründen, die für alle Investments in Erneuerbare Energien gültig seien. „Die Investoren wünschen sich langfristig stabile Cashflows und hohe Einnahmesicherheit. Beides können die Erneuerbaren Energien bieten – vor allem durch die langfristig garantierten staatlichen Einspeisevergütungen“, so Klughardt.

Zwei Drittel der Investoren sprechen sich in der Umfrage grundsätzlich für Photovoltaik-Investments aus. Die höchste Affinität zur Solarenergie haben Pensionskassen und Kirchen mit jeweils 92,3 Prozent. Auch bei Versicherungen, Banken und Stiftungen ist der Anteil der potenziellen Photovoltaik-Investoren hoch. Bei Versicherungen sind es 84,6 Prozent, bei Banken 83,3 Prozent und bei Stiftungen 81,8 Prozent. Der Anteil der Investoren, die sich Photovoltaik überhaupt nicht in ihrem Portfolio vorstellen können, ist bei Vereinen mit 73,3 Prozent und Bausparkassen/Hypothekenbanken mit 66,7 Prozent am höchsten.

Alle institutionellen Investoren haben im Schnitt rund zweieinhalb Millionen Euro in Photovoltaikanlagen investiert. Allerdings existieren große Unterschiede zwischen den Investorengruppen. Die Versicherungen haben die Nase vorn. Ihr durchschnittlich in Photovoltaik angelegtes Kapital beträgt 12,2 Millionen Euro. Es folgen Stiftungen mit 6,4 Millionen Euro, Corporates mit 5,2 Millionen Euro und Pensionskassen mit 4,8 Millionen Euro. 44 Prozent der Investoren wünscht sich eine Haltedauer von über zehn Jahren. Rund ein Drittel bevorzugt eine mittlere Haltedauer zwischen fünf und zehn Jahren.

Der Gesamtdurchschnitt der angestrebten Rendite liegt bei 5,3 Prozent. Allerdings äußerten sich 45,8 Prozent zu dieser Frage nicht. Es fällt auf, dass die Stiftungen und Corporates, die bereits vergleichsweise stark in Photovoltaik investiert sind, relativ hohe Renditeerwartungen haben. Rund ein Fünftel der Befragten erwartet eine Rendite von weniger als vier Prozent. Bei Investitionen in einen Fonds, der in mehrere Erneuerbare Energien gleichzeitig investiert, setzen die Großanleger auf einen ausgewogenen Mix der sechs Energiequellen. Keine einzelne Art der Energiegewinnung dominiert: Die Photovoltaik hat mit rund einem Viertel das größte Gewicht. Alle anderen Anteile sind dennoch größer als zehn Prozent. Nach der Photovoltaik kommt die Windkraft mit einem 22prozentigen Anteil. Auf den Rängen drei und vier folgen die Wasserkraft mit 17 Prozent und die Solarthermie mit 14,8 Prozent.

Auf die Frage, in welchen Ländern Investitionen in Photovoltaikanlagen in den kommenden zwölf bis 24 Monaten interessant seien, belegt Deutschland mit 121 Nennungen den ersten Platz. Bei der Frage nach der Attraktivität einzelner Länder exklusive Deutschland schneiden vor allem die sonnenreichen südeuropäischen Staaten gut ab. Jeweils rund ein Viertel der institutionellen Investoren bewerten Spanien und Italien als attraktiv. Auf den Plätzen drei und vier befinden sich Portugal mit 15,7 Prozent und die USA mit 12,5 Prozent.

Quelle: Ecoreporter

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Montag, 16. Mai 2011

Mit Geldanlage Steuern sparen

Pensionskasseneinkäufe und die Vorsorge via 3. Säule bieten sich hierzulande als gute Möglichkeiten an, parallel zur Geldanlage Steuern zu sparen. Die NZZ hat in einem ihrer seltenen Beratungsartikel für Kleinanlager hilfreiche Hinweise zusammen gestellt.

Steuern sind in der Schweiz niedriger als in vielen Nachbarländern (Vorsorgemedia: Hört, hört - welch unerwartete Töne). Trotzdem sollten Sparer die Steuerbelastung bei der Geldanlage nicht unterschätzen. Auch hierzulande schmelzen grosse Teile der Rendite von Geldanlagen am Ende eines Jahres dahin, wenn diese aufgrund einer defensiveren Strategie klein ausfällt. Dies zeigt ein Beispiel von Giulio Vitarelli vom Finanzdienstleister VZ Vermögenszentrum. Ein in Zürich wohnhafter, verheirateter Anleger hat ein Vermögen von 500 000 Fr. zu versteuern. Dieses ist zu 25% in Aktien und zu 75% in festverzinslichen Anlagen wie Franken- und Fremdwährungs-Obligationen investiert. Erzielt der Anleger darauf einen steuerbaren Ertrag von 2,5% bzw. 12 500 Fr., so gehen davon bei einem Grenzsteuersatz von 35% 5000 Fr. an Einkommensteuer und Vermögenssteuer an den Fiskus. Ein Prozentpunkt der knappen Rendite geht also verloren.
Vorsicht bei der Optimierung

Folglich denken viele Anleger über Möglichkeiten zur Steueroptimierung nach. Als Steuersparmöglichkeiten bieten sich für Privatanleger der Einkauf in die Pensionskasse und die Nutzung der Steuervorteile der Säule 3a an. Hier muss das Geld weder als Vermögen versteuert werden, noch ist die Verzinsung steuerpflichtig. Thomas Hauser von der Gesellschaft Pirmin Hotz Vermögensverwaltungen warnt Anleger allerdings davor, Geldanlagen nur aufgrund von Steuervorteilen auszuwählen. Investoren sollten ihre eigentlichen Ziele wie beispielsweise den Vermögensaufbau nicht dem Steuernsparen unterordnen.

Freiwillige Pensionskasseneinkäufe können etwa für Anleger mit einer «Vorsorgelücke» interessant sein.
Eine solche haben oft Zuwanderer oder Personen, die eine Zeitlang mit der Arbeit ausgesetzt haben. Grund für eine solche Lücke kann auch eine Scheidung sein, bei der das Pensionskassenvermögen auf die beiden Parteien aufgeteilt wurde. Das Einkaufspotenzial legt die jeweilige Pensionskasse fest. Die Möglichkeiten für steuerliche Abzüge sind nicht unbegrenzt und hängen auch vom Zeitraum bis zur Pensionierung und vom vorhandenen Kapital in der Kasse ab. Die Steuerersparnis durch die Einkäufe ist oft erheblich. Vor diesem Hintergrund hält auch Carlo Picecchi von der Gesellschaft Vermögenspartner solche Einkäufe für interessant. Besonders gelte dies für Sparer ab einem Alter von 45 Jahren. Dies liege daran, dass der Renditeeffekt eines solchen Einkaufs umso grösser sei, je näher der Einzahlungs- und der Bezugs-Zeitpunkt beieinanderlägen. Jüngeren Personen rät Picecchi indessen von Pensionskasseneinkäufen ab. Das eingezahlte Kapital ist in solchen Fällen sehr lange gebunden. Zudem ist oft noch nicht klar, in welcher Pensionskasse das Geld letztlich lande – gerade aufgrund beruflicher Wechsel.

Hauser ergänzt, bei gebundenem Kapital gingen die Sparer verschiedene Risiken ein. Dazu gehörten ein politisches Risiko und auch die Gefahr, dass sich die Pensionskasse in Zukunft schlecht entwickle. Nachteilig ist auch, dass freiwillige Pensionskasseneinkäufe oft zum überobligatorischen Alterskapital gerechnet werden. Die Verzinsung fällt folglich oft niedriger aus als die gesetzlich garantierten Mindestzinssätze. Die Gefahr einer niedrigen Verzinsung besteht besonders dann, wenn sich eine Pensionskasse in Unterdeckung oder gar einer Schieflage befindet. In solchen Fällen rät Picecchi dringend von Einkäufen ab.

Auch beim Sparen in der Säule 3a
können Anleger Steuern sparen. Im Jahr 2011 dürfen sie bis zu 6682 Fr. steuerbegünstigt einzahlen. Wer keinen Anschluss an eine Einrichtung der zweiten Säule hat, darf sogar 20% des Einkommens bzw. maximal 33 408 Fr. steuerbegünstigt in der Säule 3a anlegen. Anlageexperten empfehlen, das Sparen und das Versichern nicht zu vermischen. Bankprodukte seien meist eine bessere Wahl als Versicherungsprodukte. Anlegern mit kürzerem Sparhorizont – zum Beispiel, wenn diese das Kapital für den Kauf von Wohneigentum vorbeziehen wollen – rät Picecchi zum Abschluss eines fest verzinsten Zinskontos. Bei einer längeren Anlagedauer seien günstige Wertschriftenkonten, die die Gelder anhand von Indizes investieren, zu empfehlen.

Auch in der freien Vorsorge der Säule 3b gibt es verschiedene Versicherungslösungen, bei denen Steuersparmöglichkeiten entstehen. Trotzdem sind diese Varianten zumindest in einem Umfeld mit niedrigeren Zinsen nicht zu empfehlen. Die Gebühren sind oftmals sehr hoch.

Mit gewissen Techniken lassen sich auch bei der «freien» Geldanlage in Bonds und Aktien Steuern sparen. In der Schweiz sind Vermögenserträge grundsätzlich steuerpflichtig. Dazu zählen Zinsen, die Anleger etwa bei Obligationen, Sparkonten oder Festgeld einnehmen, sowie auch Dividenden auf Aktieninvestitionen. Eine Verrechnungssteuer in Höhe von 35% der Erträge wird von inländischen Anlegern hier direkt abgezogen und fliesst in die Kassen des Bundes. Dieses Geld ist aber nicht verloren, der Anleger darf es mit seiner Steuererklärung zurückfordern.

Kapitalgewinne, die entstehen, wenn der Kurs einer Aktie oder eines Bonds steigt, sind dagegen steuerfrei. So werden Aktien allgemein weniger stark besteuert als Anleihen, da hier – wenn der Anleger gut investiert – mehr Kapitalgewinne anfallen. Jedoch ist die Anlageklasse auch viel riskanter. Die Kursgewinne von Aktien sind aber nur für Privatanleger steuerfrei, nicht für professionelle Wertschriftenhändler. Vor diesem Hintergrund rät Hauser zum langfristigen Sparen mit Aktien im freien Vermögen. Der festverzinsliche Teil kann in der zweiten und dritten Säule abgedeckt werden. Für Anlagefonds und Warrants gilt ebenfalls: Erträge sind steuerpflichtig, Kursgewinne steuerfrei.

In steuerlicher Hinsicht sind neben Aktien auch Bonds mit tiefen Coupons interessant, die klar unter 100% notieren. Da Bonds zu 100% zurückgezahlt werden, fallen hier bis zur Rückzahlung noch Kursgewinne an, die nicht versteuert werden müssen. Picecchi hält die gezielte Anlage in solchen Papieren aber für gewagt. Bei vielen Bonds mit solch niedrigen Kursen habe oftmals die Bonität des jeweiligen Schuldners gelitten. Bei Obligationen gibt es zudem eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen. Bei Bonds gibt es bestimmte Termine, zu denen die Zinsen ausbezahlt werden. Anleger, die die Anleihen kurz vorher verkaufen, kassieren die bis dahin angefallenen Zinsen und müssen diese nicht versteuern, da sie zum Zinstermin nicht mehr Inhaber des jeweiligen Bonds sind. Jedoch dürfte das Steueramt hier nicht auf Dauer tatenlos zuschauen.

Quelle: NZZ

Donnerstag, 18. Februar 2010

Umwandlungssatz ok, wie er ist

Am 7. März stimmt die Schweiz über einen gewichtigen Teil der Altersvorsorge ab – Angstmache ist fehl am Platz, dafür um so mehr ein Nein zu tieferen Renten und damit ein Nein zur Abstimmungsvorlage.

Seit Mitte der 80er Jahre kennt die CH-Altersvorsorge das so genannte Dreisäulenprinzip. Damals wurde die berufliche Vorsorge als deren zweite Säule obligatorisch, die erste ist die AHV, die dritte die persönliche Vorsorge. Mit der Einführung der 2. Säule war das Versprechen verbunden, den Pensionierten zusammen mit der AHV im Rentenalter die Fortführung ihres gewohnten Lebensstandards zu sichern. Die 2. Säule war auch stark von den Interessen der Privatversicherer beflügelt, die damit und seither ein gehöriges Geschäft realisieren – ein Geschäft, das ihnen notabene durch eine weiter reichende AHV verwehrt geblieben wäre.

Genau um diese Geschäftsinteressen geht es nun auch wieder bei der Abstimmung um den Umwandlungssatz. Dessen Senkung liesse den Privatversicherern – die für viele Klein- und Mittelunternehmen die berufliche Vorsorge erledigen – einen grösseren Spielraum bei der Verwendung ihrer Mittel. Und eröffnete für die Zukunft weiterhin glänzende Gewinnaussichten.

Berechnungsbeispiel zur Erläuterung des Umwandlungssatzes:
Bei Alterskapital von 200'000 Franken und Umwandlungssatz von 7,2 Prozent, stand bislang der Rentnerin oder dem Rentner ein jährlicher Bezug von 14'400 oder eine Monatsrente von 1200 Franken zu. Derzeit wird diese Rente bereits gesenkt (neu bereits beschlossener Satz 6,8 %). Und bei einem Ja in der Abstimmung vom 7. März sinkt der Umwandlungssatz auf 6,4 %. Die Folge: Die neue Monatsrente beträgt nur noch 1066 Franken oder elf Prozent weniger als früher (eine Senkung auf 1133 Franken kommt sowieso).


Was aber steht es um die Argumente der Befürworter der Senkung des Umwandlungssatzes? Sie führen einerseits die gestiegene Lebenserwartung ins Feld – diese wird aber bereits mit einer Senkung des Satzes in diesen Jahren abgegolten (2004 beschlossen von 7,2 auf 6,8 Prozent). Andererseits werden gesunkene Ertragserwartungen an den Kapitalmärkten angeführt – weshalb keine genügende Verzinsung und damit verbundene Erhöhung des Kapitalstocks möglich sei. Genau dieser Kapitalstock entscheidet bei der Rentenberechnung über deren endgültige Höhe. Die Ertragssituation ist zugegebenermassen schlecht vorauszusehen – dass sie aber wesentlich abweicht von den fünf bis sechs Prozent der letzten Jahrzehnte ist nicht anzunehmen. Man beachte übrigens nur die Werbung der Finanzdienstleister. Wenn sie SparerInnen für neue Finanzprodukte gewinnen wollen, sind die Versprechen meist wesentlich höher angesetzt.

Fazit: Uns allen wurde die Berufliche Vorsorge mit Leistungsversprechen schmackhaft gemacht, die auch heute noch zu erfüllen sind. Die Situation an den Kapitalmärkten zeigt derzeit jene Erholung, die die finanzielle Situation der meisten Pensionskassen bereits wieder entspannt hat – und die Lebenserwartung ist nicht in dem Ausmass gestiegen, das eine weitere Senkung der Leistungen erforderlich macht. Deshalb «Nein» zur Senkung des Umwandlungssatzes in der Abstimmung vom ersten Märzwochenende!

Donnerstag, 23. Juli 2009

Säule 3a im Aufwind



Wer finanziell vorsorgt über ein steuerbegünstigtes Vorsorgekonto der 3.Säule wurde in den vergangenen Jahren ob der erzielten Renditen nicht froh. Das galt insbesondere für das entsprechende Sparen mit Aktienfonds. Wie eine neue Aufstellung des VZ Vermögenszentrums zeigt, hat sich die Situation im laufenden Jahr wieder verbessert. Im Hinblick auf das Jahresende empfiehlt sich gar, einen Umstieg bei der Säule 3a auf zumindest teilweises Sparen in Aktien zu erwägen.

Die Verluste, die die Finanzkrise all diesen Fonds der dritten Säule beschert hat, sind allerdings noch längst nicht aufgeholt. Was auf das grundsätzliche Problem hinweist: 3a-Sparen mit Fonds ist viel risikovoller als mit einem normalen Vorsorgekonto, das zwar tief verzinst wird, aber nie derart im Wert schwankt. Ausgleichen wird die starken Schwankungen nur die im Laufe langer Zeiträume zu beobachtende Anlageerfahrung, dass sich dann das Aktiensparen eben doch auszahlt. Wer also noch mindestens zehn Jahre bis zum Bezug der 3a-Vorsorgegelder warten muss, dem ist die Aktienbeimischung (100 Prozent sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nie erlaubt) durchaus zu empfehlen – vor allem jetzt, wo die Börsen vor einem Wiederaufschwung zu stehen scheinen. Dann wird die Freude ob der Rendite vielleicht eine doppelte sein – denn die Steuerersparnis schlägt auf jeden Fall zu Buche und macht durchschnittlich rund einen Viertel des einbezahlten Betrags aus. Vergessen geht allerdings häufig, dass die Auszahlung später besteuert wird – in der Regel aber zu einem tieferen Satz.

Oben stehende Tabelle (mit den jeweilig besten Fonds) belegt eine schon früher beobachtbare Tatsache: Die BVG-Fonds der Swisscanto (Fondsgesellschaft der Kantonalbanken) schneiden über längere Zeiträume in allen Varianten gut ab. Die umfassendere Zusammenstellung von NZZ / VZ Vermögenszentrum vom 23.7.09 zeigt, dass demggenüber nur wenige Produkte grösserer Finanzinstitute befriedigen können. Nimmt man eine mittlere Periode von nunmehr acht Jahren, so ist es gar die nachhaltige Finanzanlage (Swisscanto BVG-Oeko 3), die mit 1.62 Prozent jährlicher Rendite zu den besten gehört – ein weiteres Plus für die nachhaltige Geldanlage also, die neben der finanziellen auch eine ökologische und soziale Rendite generiert. Berücksichtigt sind nur Angebote von Banken, da es sich aus Sicht von Vorsorgemedia empfiehlt, das Vorsorgesparen von der Versicherung von Risiken wie Tod und Invalidität zu trennen. So bleibt höchste Flexibilität gewahrt.

© Vorsorgemedia, Quelle Tabelle: NZZ / VZ 23.7.09